Taxi-Deutschland gegen Uber: Landgericht vertagt Urteilsverkündung

Das Landgericht Frankfurt hat heute im Hauptverfahren nicht geurteilt, sondern die Urteilsverkündung auf den 19.12.2019 vertagt.

Die Klage von Taxi Deutschland gegen die in Amsterdam ansässige Firma Uber B.V. enthält folgende Hauptpunkte:
Uber betreibe Personenbeförderung, ohne die dafür notwendige Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu haben. Uber lege den Fahrpreis fest und kassiere diesen auch. Selbst wenn die Fahrten an Subunternehmer weitergeleitet werden, trete Uber als Personenbeförderungsunternehmen auf. Dafür habe das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. jedoch keine Genehmigung.

Die Vermittlungstechnik von Uber verhindere nicht, dass der Fahrer Aufträge direkt von Uber zugewiesen bekomme, obwohl das Personenbeförderungsgesetz zwingend fordere, dass die Fahraufträge am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen müssen. Uber vermittle Aufträge direkt auf das Smartphone der Fahrer, viele Subunternehmer hätten überhaupt keine technischen Möglichkeiten, Aufträge am Betriebssitz anzunehmen und dann weiterzuleiten.

Uber vermittle Fahraufträge an Mietwagenunternehmen, obwohl diese die im Gesetz vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Auftragsbeendigung missachten. Uber könne über die durch die App generierten und gesammelten GPS-Daten ganz genau sehen, ob sich Fahrer an die Rückkehrpflicht hielten. Auch wenn Fahrer konsequent gegen das Gesetz verstießen, erhielten sie weiter Aufträge von Uber. Damit mache sich Uber der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht schuldig.

Aufgrund dieser Wettbewerbsverstöße fordert Taxi Deutschland ein gerichtliches Verbot der Weitergabe von über die Smartphone-Applikation Uber erteilten Aufträge an Beförderungsunternehmen, so lange Uber nicht im Besitz einer Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr ist.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:

„Wir sind zuversichtlich, dass wir Recht erhalten werden. Wir klagen anstelle jener, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber dauerhaft missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.

Das Urteil ist selbst für Bürger wichtig, die nie Taxi oder Mietwagen nutzen: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich über 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen.“

Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.

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